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Sinn … Irrsinn … Unsinn…? 21. März, 2020

Posted by Rika in aus meinem kramladen, gesellschaft, politik.
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Sinn oder Unsinn, gar Irrsinn?

Wer kann das  heute noch sicher sagen?

Kleines Beispiel gefällig?

Manche von denen die hier lesen haben es ja sicher schon mitbekommen, wir haben eine kleine Wiese am Meer, sie ist unser Refugium und Rückzugsort.

Als nun die ersten Vermutungen aufkamen, es könne zu einer allgemeinen Quarantäne für uns alle kommen,   glaubten wir mit unserer Wiese einen Platz zu haben, an dem wir weit weg von Hannover die Krise phasenweise und in aller Ruhe aussitzen  könnten.

Doch dem ist nicht so.

Eigentlich hätte  mich ja schon gestern oder vorgestern die Nachricht stutzig machen sollen, wonach alle friesischen Inseln im Norden und „Osten“ der Republik für Touristen gesperrt werden und auch die Feriengebiete in Schleswig-Holstein dicht gemacht würden. Ich hatte aber nicht weiter darüber nachgedacht.

Gestern nun erreichte uns die Nachricht unseres Wiesennachbarn die besagte, dass der längere Aufenthalt in unserem geliebten Kaff hinter dem Deich verboten sei, bereits dort anwesende Touristen den Ort verlassen müssten und ganz sicher auch vor Ostern nicht wieder kommen dürften.  „Aber das gilt doch sicher nicht für uns!“ war meine entgeisterte Reaktion, wir sind doch keine Touristen, die Wiese ist doch quasi unsere zweite Wohnung, wir bezahlen Steuern, die Müllabfuhr, Wasser, Abwasser und Stromversorgung, auch die Deichsteuer entrichten wir pünktlich und die Kurkarte, die uns den Zugang zu den kostenpflichtigen Stränden in der Gegend ermöglicht, haben wir auch schon bezahlt. Also wir sind davon doch gewisse nicht betroffen.

Eine kurze Internetrecherche  ergab zu meiner grenzenlosen Erleichterung, dass es „nur“ Touristen und Besucher beträfe, Ferienwohnungen und Häuser nicht vermietet werden dürfen und Hotels, Pensionen und Privatquartiere nicht mehr länger „Gäste“ aufnehmen und beherbergen dürfen. Na also. Wir sind aus dem Schneider.

Aber da gibt es noch dieses berühmte weiße Tier, das wieherte hörbar auf! Richtig, der Amtsschimmel meldete sich zu Wort in einer ergänzenden Ankündigung zu den bereits erlassenen Verfügungen:

Aktuelles
Stand: 20.03.2020, 16:30 Uhr
Auf der Seite „Informationen zum Corona- Virus COVID-19“ finden Sie alle Pressemitteilungen, Allgemeinverfügungen, Informationen im Bereich Schulen & Schülerbeförderungen und allgemeine Informationen, die bisher auf den Seiten des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht bzw. bekannt gemacht wurden.

Und unter dem Link diese Ansage:

Zweiten Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven vom 18.März 2020
zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich, hier Zweitwohnungsinhaber, angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Cuxhaven.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 lnfektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1
Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 35
Satz 2 Veiwaltungsverfahrensgesetzwird folgende Ergänzung zur 2.Allgemeinverfügung vom 1&März 2020 erlassen:
1. Personen mit erstem Wohnsitz außerhalb des Landkreises Cuxhaven ist die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetzes untersagt.
Hiervon ausgenommen sind Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-,
Sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Personen, die sich bereits in einer Nebenwohnung im Gebiet des Landkreises
Cuxhaven befinden, haben ihre Rückreise an ihren ersten Wohnsitz unverzüglich, spätestens bis zum 22. 3. vorzunehmen.

 

(Die seltsame Formatierung habe ich nicht zu verantworten… sie liegt an der Übernahme des Dokuments.)

Peng. Da haben wir den Salat.

Nix da mit „geht uns nichts an, betrifft uns nicht!“

Unser freundlicher Nachbar rief persönlich die eingerichtete Beratungsnummer an und erfuhr, dass man dringend notwendige Dinge in der Zweitwohnung selbstverständlich erledigen könne, auch die Wiese dürfe gemäht werden und einem Spaziergang auf dem Deich stünde nichts im Wege. Man dürfe allerdings in keinem Fall in der Wohnung oder dem Haus übernachten.

Diese Erklärung ist es, die mich zu diesem Beitrag geradezu inspirierte.

Ich kann also die schlappen 220 km zur Wiese hinter dem Deich fahren, gucken, ob die Spinnen im Haus ihr Unwesen treiben oder Ameisen inzwischen eingedrungen sind, um an meinen Zuckervorräten zu naschen, ich darf auch die Wiese mähen oder die Tulpen begießen, mich sogar auf der Wiese in die Sonne legen und natürlich ist ein Spaziergang auf dem Deich nicht nur gesund, sondern auch nicht untersagt… Aber bitte – nein, das BITTE ist kein Bitte, sondern ein knallhartes Verbot –  übernachten darf ich in dem Haus nicht! Ob der Landrat Sorge hat, ich könnte die Spinnen und Ameisen infizieren?

Es leuchtet mir natürlich total ein, dass man das Virus nicht von Hannover an die Deiche trägt… Wenn aber einem Gang über den Deich nicht der Riegel vorgeschoben wird, wieso darf man sich dann im eigenen Haus nicht ausruhen, aufhalten, übernachten, die Quarantäne aushalten?

Ich verstehe ja auch, dass man das Haus nicht  weiteren Besuchern überlassen darf, um das Virus nicht durch ungereinigtes Inventar weiterzugeben, aber  wir vermieten es ja ohnehin nicht, allenfalls überlassen wir es Familienangehörigen und lieben Freunden – aber das ließe sich ja für kurze Zeit vermeiden.

Es stimmt natürlich auch, dass dann überprüft werden müsste, ob die Eigentümer gerade das Haus bewohnen oder irgendwelche anderen Personen.

Das allerdings, liebe geneigte Leserschaft, macht der Landkreis ohnehin.

Während der Saison schaut nämlich in regelmäßigen Abständen ein netter älterer Herr vorbei und kontrolliert, ob die Besitzer mit gültiger Kurkarte vor Ort sind oder einfach nur Besucher, die natürlich auch den Kurbeitrag zu entrichten haben. Mit Besuchern sind aber nicht nur die Personen gemeint, die als Nichteigentümer das Haus beleben, sondern tatsächlich auch die Menschen, die während unserer Anwesenheit zu Besuch sind und – Trommelwirbel – auch bei uns übernachten. Tagesbesucher, die abends wieder abreisen, müssen nämlich in unserem Kaff keine Kurtaxe entrichten, weil unser Strand (noch) kostenlos zu erreichen ist. Sie müssten allerdings in den Nachbarorten für das Betreten der Strände den Eintritt entrichten. So will es die Kurverwaltung und vermutlich auch das Gesetz.

Ich habe mich  schon  oft über dieses Verfahren gewundert.

Aber wir leben in Deutschland, da ist alles bestens geregelt und für alles gibt es Vorschriften, Anweisungen, Ge- und Verbote.

Nur Ausnahmen – das ist in diesen Tagen auch eine interessante Erkenntnis, die ich hier aber nicht weiter vertiefen will – bestätigen die Regel.

 

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Um nicht missverstanden zu werden:
Natürlich werden wir uns an alle diese Vorgaben halten, auch wenn sie an manchen Stellen unsinnig erscheinen mögen.
Unsere Siedlung an der Nordsee ist klein, die Anzahl der Bewohner überschaubar… man bekommt mit, wenn neue Leute auftauchen.

Aber die Regelungen gelten ja nicht nur für das „Kaff“, sie gelten für den gesamten Landkreis und wohl auch für die Stadt Cuxhaven selbst. In den größeren Orten sind natürlich viel mehr Menschen betroffen und der Schutz der Bevölkerung hat nun mal Vorrang vor den Befindlichkeiten der „Rika von der Wiese“…

In diesem Sinne:
Wir halten Abstand und bleiben zu Hause.