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Bekenntnis zu Deutschland 23. Mai, 2024

Posted by Rika in aktuell.
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Darf man das heute eigentlich so schreiben, „Bekenntnis zu Deutschland“?

Zu Deutschland, einem Land also, das für immer mit dem größten Verbrechen in einem Atemzug zu nennen ist, das jemals ein Staat, mit unvorstellbarer Zielstrebigkeit und Grausamkeit – und alle Menschenwürde außer Acht lassend – bei der Planung, Organisation und Durchführung an anderen Menschen – den Juden Europas – verübte?

Wenn heute „75 Jahre Grundgesetz“ gefeiert werden, in dem vielleicht sogar „berauschenden“ Gefühl, es aus dem Abgrund der unermesslichen Schuld geschafft zu haben und wieder „wer“ zu sein in der Völkergemeinschaft, dann muss selbstverständlich auch daran erinnert werden, welcher Preis für dieses „neue“ Deutschland von denen bezahlt wurde, die mit allen militärischen Mitteln und unter größten Opfern die Diktatur des Nationalsozialismus in einem von Deutschland angezettelten Krieg niedergerungen haben. Es war nicht „unser“ Verdienst. Wir dürfen es niemals vergessen.

Wenn ich schreibe „Bekenntnis zu Deutschland“, steht das immer ganz vorne auf meinem Bekenntnis zu diesem Land, schuldig geworden zu sein durch Rassenwahn und Antisemitismus an Millionen getöteten Menschen und in der Schuld derer zu stehen, die dem Grauen ein Ende setzten.

Auch darum streite ich für eine freie Gesellschaft, die mit dem Grundgesetz die Basis für Recht, Gesetz, Vielfalt, Demokratie, Gemeinsinn, Freiheit, Individualität zur Verfügung hat, die allen Bürgern gleich gültig gilt.

Wir sollten nicht gleichgültig darüber hinweggehen und uns vielmehr immer wieder neu dies bewusst machen:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Alle weiteren Artikel können hier nachgelesen werden.

In der bewussten Annahme dieser Grundrechte steht mein Bekenntnis zu Deutschland.

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