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Von Twitter, Antisemiten, Blume und einem Urteil 16. Dezember, 2022

Posted by Rika in aktuell.
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Ich gebe zu, der Titel dieses Beitrags ist etwas hochtrabend und zudem nicht ganz zutreffend, denn eigentlich will und werde ich weder über Twitter, noch über Antisemiten oder Herrn Blume und auch nicht über das dazu passende Urteil schreiben.

Die Geschichte, die ich berichten will, spielt vielmehr bei pro, dem Medienmagazin, das mich mit folgender Überschrift zunächst zum Lesen verlockte und mit dem Artikel selbst zu einem kleinen Einwand reizte.

Den Artikel und meinen Einwand in Form eines Leserbriefs findet man hier

  • Michael Blume

„Ehrverletzung: Antisemitismusbeauftragter siegt gegen Twitter

Twitter muss Verleumdung und Hetze entschiedener begegnen. Das Frankfurter Landgericht verpflichtet den Dienst, angezeigte rechtswidrige Inhalte und zudem Kommentare mit „kerngleichen Inhalten“ zu entfernen. Andernfalls drohen Ordnungsgelder.“

Wäre im Titel nicht ausgerechnet „Antsemitismusbeauftragter“ erschienen, hätte ich den Beitrag vermutlich gar nicht gelesen. Aber ich verfolgte bis zu meinem Auszug bei Facebook im Januar dieses Jahres den lange währenden Streit um eben jenen Antisemitismusbeauftragten, der von einigen meiner jüdischen Freunde eher mit dem Gegenteil assoziiert wurde, also mit einem Mann, der seinem Auftrag nicht entspricht, wohl aber dem Begriff „Antisemitismus“ in Form von Äußerungen, die der Beauftragte nicht gegen Antisemitismus veröffentlichte, sondern eher im Sinn von Antisemitismus.

Begleitend zu den zahlreichen Facebookbeiträgen, zu denen ich nun keinen Zugang mehr habe und sie darum auch hier nicht zitieren kann, las ich Artikel zum „Streitgegenstand“ bei Achgut, geschrieben von H.M. Broder und anderen. Auf der Grundlage dieser schon viele Monate währenden Beschäftigung mit Herrn Blume und seiner Tätgkeit schrieb ich meinen Leserbrief, bezw. Kommentar bei pro-medienmagazin:

Formal hat Herr Blume vermutlich gesiegt, aber wichtiger noch als der Sieg über Twitter ist die Aussage des Gerichts, dass auch weiterhin darauf hingewiesen werden kann – was ich hiermit auch in Anspruch nehme – dass Herr Blume vom Wiesenthalcenter als Antisemit geführt wird.
Zitat: “Nur in einem Punkt hatte Twitter Erfolg. Auf die Eintragung Blumes in die Liste der 10 größten Antisemiten des Jahres 2021, die das rechtsgerichtete Simon-Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles vornahm, darf Journalist Weinthal in seinen Tweets weiter hinweisen. Diese Eintragung sei zwar umstritten, aber ein Fakt.”
Quelle: https://taz.de/Angriffe-auf-Social-Media-Plattformen/!5899268/

“Rechtsgerichtet” erscheint das Wiesenthalcenter wohl nur denjenigen, die sich des Vorwurfs des Antisemitismus erwehren wollen…
Wer die Aussagen Blumes über die letzten Jahre verfolgt hat, wird sich des Urteils des Wiesenthalcenters kaum entziehen können.“

Und handelte mir damit prompt folgende Erwiderung ein:

Carvalho sagt:

Darauf hingewiesen werden darf, weil solche Äußerungen – so das Gericht – durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, nicht weil sie in der Sache irgendwie gerechtfertigt wären.
Sowohl die jüdischen Gemeinden in Deutschland als auch staatliche Stellen in Israel haben sich ganz eindeutig hinter Blume gestellt (dem BDS nahestehende und darher höchst umstrittene Organisationen wie die “Jüdische Stimme” freilich nicht!)
Was Sie hier behaupten entbehrt jeder sachlichen Grundlage und Sie bringen auch keinen Beleg. Aber es passt offenbar zu Ihrer politischen Agenda, die Sie hier verfolgen!
Ehrabschneidender Unfug!“

Damit, dass man meine „politische Agenda“ weder teilt noch schätzt, kann ich eigentlich ganz gut leben, selbst der Vorwurf, „Ehrabschneidender Unfug!“ ist nicht der Grund für diesen Blogbeitrag.

Der Grund für diesen Beitrag liegt darin, dass pro meine Antworten auf „Cavalho“ nicht freischaltete, in denen ich jedoch die „fehlende sachliche Grundlage“, die mir zum Vorwurf gemacht wurde, mit den entsprechenden Links zu liefern beabsichtigte.

Leider hatte ich es versäumt, die beiden ersten Antworten zu kopieren, ich könnte sie bestenfalls aus dem Gedächtnis wiedergegen. Die dritte Antwort dagegen, habe ich kopiert und stelle sie hier ein:

@ Carvalho,
Ihre Aussage – Zitat: „Was Sie hier behaupten entbehrt jeder sachlichen Grundlage und Sie bringen auch keinen Beleg. Aber es passt offenbar zu Ihrer politischen Agenda, die Sie hier verfolgen!
Ehrabschneidender Unfug!“ kann nicht unbeantwortet bleiben.
Meine bisherigen Antworten dazu sind nicht freigeschaltet worden.
Vielleicht kann diese Antwort dazu beitragen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Hiermit liefere ich Ihnen die sachliche Grundlage für meine Bemerkung, sie mag Ihnen vermutlich nicht recht bekommen, weil sie aus einer Quell stammt, die Herr Blume als „rechtsgerichtet“ oder „rechtslastig“ bezeichnen würde, wobei er sich selbstverständlich das Recht herausnimmt, zu urteilen, was recht und billig, bzw. was „Rechts“ ist.
Hier nun der Link zu meiner Quelle, die auflistet, wieso das Simon Wiesenthal-Center Herrn Blum auf die Liste von 10 Antisemiten setzte:
https://www.achgut.com/artikel/die_akte_blume_was_ist_dran_an_den_vorwuerfen_2

Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass das Urteil, über das in dem oben stehenden Artikel berichtet wird, ausdrücklich NICHT den Antisemitismusvorwurf entkräftet, sondern dass das Urteil die öffentliche Diskussion auf TWITTER mit Vorwürfen gegen Herrn betrifft, demzufolge Twitter geboten wird, die Statements zu löschen, die die Persönlichkeitsrechte Herrn Blumes betreffen. Die Weitergabe der Einschätzung des WSC ist ausdrücklich ausgenommen.

Siehe dazu auch die Einlassung des Juristen Steinhöfel: https://www.achgut.com/artikel/viel_rauch_um_twitter

Ich füge gerne auch diesen Link hinzu, der Autor des Artikels gehört allerdings zu denen von Blume als „Rechts“ geächteten Personen. Also ist Vorsicht geboten (Achtung Ironie!!!).
https://www.achgut.com/artikel/dr._michael_blume_der_richtige_mann_am_richtigen_ort_zur_rechten_zeit

Soweit meine Antwort.

Sie zumindest hier zu veröffentlichen, bin ich mir UND dem Thema schuldig.

Wer sich nämlich mit Herrn Blume näher befasst und dabei nicht nur den Trendmedien folgt, wird vermutlich ebenso wie ich zu der Einschätzung gelangen, dass die Auflistung Blumes in der Liste der Antisemiten des Simon-Wiesenthal-Center nicht ohne Grund erfolgte.


Zum Nachlesen:

https://www.mena-watch.com/alphabet-und-antisemitismus/

https://www.achgut.com/artikel/die_akte_blume_ein_antisemitismusbeauftragter_auf_abwegen_1

https://www.achgut.com/artikel/die_akte_blume_was_ist_dran_an_den_vorwuerfen_2

Malca Goldstein-Wolf, die in dem verlinkten Artikel (2) namentlich genannt wird, kenne ich persönlich von Angesicht zu Angesicht und halte sie für völlig integer und jenseits aller Zuschreibungen „Rechts“ oder „Rechtsaußen“ zu sein. Ich habe sie als eine mutige Streiterin in Wort und Tat gegen jede Form des Antisemitismus kennengelernt und bin ihr persönlich begegnet bei einer von ihr organisierten Demonstration gegen Hass und Gewalt, die sich zunehmend mehr gegen in Deutschland lebende Juden richtet (und zu denen Herr Blume auffällig oft in lautes Schweigen verfällt, wie ich aus eigener Anschauung den sozialen Netzwerken entnehmen konnte).

Auch darum ist es mir wichtig, an dieser Stelle so zu schreiben, wie ich es hiermit getan habe.